Heute, am 18. Juni 2009, hat der deutsche Bundestag nach einer mehr als dreijährigen Debatte eine Regelung für die Patientenverfügung beschlossen. Die Verfügung des Patienten muss demnach unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung geachtet werden. Bislang waren Ärzte nicht in jedem Fall verpflichtet, die Willensbekundungen ihrer Patienten zu beachten.
So weit, so gut. Aber: Ob der Bundestag das real life bedacht hat?

ärztliche Visite
Man, bin ich froh, dass ich kein Arzt bin, bei DIESER neuen Patientenverfügung
.
KEINE UmfrageIch frag jetzt mal nicht, an welcher Erkrankung der Patient leidet.
It’s not sexist! The guy got killed!